Betriebliche Altersvorsorge für ALLE Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens hat ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge – egal ob Arbeiter, Teamleiter oder Geschäftsführer.
Seit 2022 sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, einen Teil ihres Bruttoeinkommens direkt in die Altersversorgung einzuzahlen.
Zuschusspflicht für bestehende Verträge
Unternehmen sind seit 2022 zu einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% verpflichtet. Dies gilt auch für bestehende Verträge. Lässt sich der vorhandene Vertrag nicht umwandeln, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten, einen neuen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn der Versorgungsträger oder die Unterstützungskasse die Beitragserhöhung nicht akzeptiert. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten bereits eine Zuschusspflicht.
Der Vertrag ist unkündbar
Achtung! Einmal abgeschlossen, können Sie einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge meist nicht mehr kündigen. Sie können jedoch die Höhe des einbezahlten Bruttoeinkommens jederzeit anpassen oder die Einzahlung vollständig einstellen.
Was geschieht bei Selbständigkeit?
Beenden sie z.B. ein Angestelltenverhältnis, um sich selbstständig zu machen, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Sie haben nun die Möglichkeit, trotzdem weiterhin einzuzahlen. Alternativ können Sie die Einzahlung auch einstellen. Somit bleibt das angesparte Rentenkapital dort so lange bestehen, bis sie es benötigen.
Vorsicht für werdende Eltern
Bedenken sie, dass sich durch den Abzug ihr Einkommen leicht senkt. Dies könnte beispielsweise von Bedeutung sein, wenn Sie in Elternzeit gehen, da sich das Elterngeld anhand ihres letzten Einkommens berechnet.
Das geschieht beim Arbeitgeberwechsel
Bei einem Betriebswechsel können Arbeitnehmer sowohl den Vertrag als auch das bereits erworbene Kapital mitnehmen. Auch der neue Arbeitgeber ist natürlich verpflichtet, betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings muss er die Verträge seiner neuen Mitarbeiter nicht unverändert übernehmen. Sollte der neue Arbeitgeber auf eine Vertragsänderung bestehen, gehen die angesparten Rentenansprüche nicht verloren. Sie können z.B. als Startkapital für eine andere Vorsorgeform dienen.
Was entscheidet der Arbeitgeber?
Übrigens muss der Arbeitgeber nicht nur betriebliche Altersvorsorge anbieten, sondern die Arbeitnehmer auch umfassend darüber informieren. In welcher Form bleibt dem Arbeitgeber selbst überlassen. Über die Art und Weise der Durchführung sowie den Versorgungsträger der Altersvorsorge entscheidet der Arbeitgeber ebenfalls selbst.
Fachkundige Beratung ist essenziell
Vorsicht! Versäumt es der Arbeitgeber, die Mitarbeiter entsprechend zu informieren oder werden Verträge fehlerhaft abgeschlossen, haftet in jedem Fall das Unternehmen. Es ist daher immer ratsam, sich von Fachkundigen in der betrieblichen Altersvorsorge beraten zu lassen.