Bußgeld wegen Handy auf dem Oberschenkel während der Fahrt?

Wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern auf dem Oberschenkel ablegen? Wir klären auf!

Bußgeld Handy Oberschenkel

Jährlich ereignen sich mehrere Millionen Straßenverkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Nicht wenige Unfälle gehen dabei auf Nutzung eines Handys am Steuer zurück.

Eine Frage der Interpretation: Das Handy in der Hand halten

Gemäß §23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung gilt

“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.”

Dass diese Formulierung zu unterschiedlichen Auffassungen führen könnte, mag absurd klingen, hat jedoch bereits etliche Gerichte bundesweit beschäftigt. So auch in Bayern: Geklagt hatte eine Autofahrerin, die ihr Smartphone während der Fahrt auf dem Oberschenkel abgelegt und das Gerät bedient hatte. Sie wurde aufgrund des oben genannten Paragraphen zunächst von einem bayerischen Amtsgericht freigesprochen.

Gefahr auch, wenn das Handy auf dem Oberschenkel liegt

Als der geschilderte Fall beim BayObLG München landete, entschied dieses, dass es sich ebenso um eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons handelt, wenn das Handy nicht aktiv in der Hand gehalten wird, aber auf dem Oberschenkel liegt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Fahrer beim Ablegen auf dem Oberschenkel aktiv dafür sorgen muss, dass das Handy nicht verrutscht, was ebenfalls als „halten“ gewertet wird.

Zudem wirkt es sich auf die Konzentration des Fahrers aus und kann im äußersten Fall sogar eine sehr gefährliche Situation hervorrufen, wenn das Handy herunterfällt und der Fahrer sich zum Aufheben herunterbeugen muss oder das Handy sich gar im Bremspedal verkeilt.

Übrigens ist auch ein Einklemmen des Mobiltelefons zwischen Ohr und Schulter verboten.

Welche Sanktionen sind zu erwarten, wenn das Handy auf dem Oberschenkel liegt?

Nutzen Sie als Kraftfahrer das Handy am Steuer, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (plus Auslagen und Bearbeitungsgebühr) sowie ein Punkt in Flensburg.

Gefährden Sie während der Fahrt mit Handynutzung andere Verkehrsteilnehmer oder begehen eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro und Sie erhalten in beiden Fällen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat.

PS: Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Weitere Infos erhalten Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

Fazit: Lassen Sie Ihr Handy bis zur Beendigung der Fahrt unbeachtet, um Ihr eigenes und fremde Leben zu schützen!


Ähnliche Artikel


Nach oben