Die Homeoffice Pflicht endet – bleibt trotzdem alles beim Alten?

Die Homeoffice Pflicht läuft mit dem 1. Juli 2021 aus. Warum beim Remote-Working trotzdem vorerst alles beim Alten bleibt, erklären wir in diesem Artikel.

Frau packt Arbeitsunterlagen, Kopfhörer und eine Pflanze in einen Karton. Daneben steht ein aufgeklappter Laptop.

Hygienemaßnahmen bedeuten großen Aufwand

Mitarbeiter*innen, die das Remote-Working satt haben, werden erleichtert sein, dass das Ende der Homeoffice Pflicht ab 1. Juli in Sicht ist. Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass viele Unternehmen das Remote-Working vorerst beibehalten. Schon alleine deshalb, weil Masken- und Testpflicht sowie Hygienemaßnahmen im Betrieb einen deutlichen höheren Aufwand bedeuten als das Arbeiten im Homeoffice. Auch wenn die Inzidenzzahlen nach aktuellem Stand weiter sinken, bleiben die Hygienevorschriften nämlich weiterhin bestehen.

Leerstehende Schreibtische bieten neue Chancen

Die Pandemie hat unsere Arbeitswelt stark verändert. Viele Unternehmen haben mehr als die Hälfte ihrer Mitarbeiter*innen ins Homeoffice überführt und wollen diesen auch nach dem Ende der Pflicht tagesweise Remote-Working ermöglichen. Dadurch stehen viele Schreibtische oder sogar ganze Büros im Betrieb leer – und bieten für das Unternehmen die Chance, ihre Flächen ganz anders zu nutzen. Werden Teilbereiche nun nicht mehr genutzt, können sie vermietet oder als Seminarräume zur Verfüung gestellt werden.

Ein Anreiz zum Verlassen der eigenen vier Wände

Zudem beginnen einige Betriebe mit der Umgestaltung ihrer Büroräume, um diese für die Mitarbeiter*innen attraktiver zu gestalten. So manch eine*r hat schließlich Gefallen an den Freiheiten gefunden, die das Homeoffice bietet. Dass die tägliche Fahrt zur Arbeitsstelle entfällt, das Essen in der Kantine gespart wird und mehr Zeit für die Familie bleibt, sind für die meisten gute Gründe, um nicht mehr Vollzeit im Betrieb arbeiten zu wollen. Indem sie in leerstehenden Büros neue, komfortable Arbeitsräume kreieren, möchten Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen einen Anreiz geben, um wieder in den Büroalltag zurückzukehren.

Geeignetes Eqipment im Homeoffice

Das Büro wird mehr zum Kollegentreffpunkt als zum reinen Arbeitsplatz. Dieser bleibt für viele weiterhin zu Hause. Auf den Arbeitgeber können dadurch aber neue Kosten zukommen, sobald die Homeoffice Pflicht ausläuft. In Pandemie Zeiten war es möglich, am Küchentisch oder auf dem Sofa zu arbeiten. Danach gelten jedoch wieder die gängigen Regeln für das Remote-Working. Es sollte einen separaten Arbeitsplatz zu Hause geben, idealerweise in einem abgetrennten Raum. Zudem benötigen die Mitarbeiter*innen geeignetes Equipment – sei es ein großer Bildschirm, um die Augen nicht zu stark belasten, ein ergonomischer Stuhl oder sogar ein höhenverstellbarer Schreibtisch. Eben all das, was ihnen auch im Büro zur Verfügung gestellt wird.

Juristisches Dilemma ab 1. Juli 2021

Auch aus juristischer Sicht könnte das Remote-Working trotz ofiziellem Ende der Homeoffice Pflicht schwer zu beenden sein. Die Bundesregierung hat Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen einen mobilen Arbeitsplatz anzubieten – und zwar überall da, wo es möglich ist. Wenn keine dringenden Gründe dagegen sprachen, waren Mitarbeiter*innen wiederum verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Somit ist zwischen beiden Parteien ein mündlicher (teilweise auch schriftlich festgehaltener) Vertrag zustande gekommen. Man müsste sich also im Grunde über die Situation nach dem 1. Juli 2021 neu einigen.

Dieses juristische Dilemma könnte im zweiten Halbjahr 2021 einige gerichtliche Verfahren zur Folge haben – wenn beispielsweise ein*e Mitarbeiter*in auf das Recht besteht, im vereinbarten Homeoffice zu bleiben. Um dem vorzubeugen, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Thema Remote-Working neu verhandeln, damit eine konfliktfreie Lösung gefunden werden kann.

Exkurs: “Arbeitsunfall” im Homeoffice

Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Die Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Arbeiten ist im Homeoffice nicht so einfach. Der Gang zur Toilette zu Hause gilt beispielsweise als private Tätigkeit und steht damit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Genauso der Weg in die Küche, wenn Sie sich einen Kaffee holen. Müssen Sie allerdings in der Küche die Kabel- oder Internetverbindung ihres Arbeits-Computers überprüfen, so gilt dieser Weg wiederum als dienstlich und ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Grundsätzlich gilt ein Arbeitsunfall also nur als solcher, wenn er infolge einer versicherten Tätigkeit geschieht.


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