Erbrecht: Unternehmensnachfolge

Ist die Nachfolge in Sachen Erbrecht nicht geregelt, kann dies das Ende eines Unternehmens bedeuten. Wie regeln Sie frühzeitig Ihre Unternehmensnachfolge und vermeiden Auseinandersetzungen Ihrer Erben?

Geschäftsmann steht hinter einem leeren Lederstuhl und blickt nachdenklich aus dem Fenster.

Erbengemeinschaft oder Einzelerbe?

Ist die Unternehmensnachfolge im Todesfall nicht geregelt, droht vielen Unternehmen das Aus. Selbst wenn das Unternehmen an eine Erbengemeinschaft übertragen wird, entstehen meist Konflikte. Der Idealfall wäre die Weitergabe an einen einzelnen Erben. Ist nämlich nicht z.B. durch ein Testament geregelt, wie genau das Unternehmen fortgeführt werden soll, geraten die Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen und Interessen häufig aneinander. Letztlich muss das Unternehmen verkauft werden, wenn sich die Erben nicht einig werden.

Nachfolger frühzeitig bestimmen

Wenn möglich, sollte der Besitzer das Familienunternehmen bereits Jahre vor seinem Tod an die nächste Generation übergeben. So bleibt genug Zeit für eine reibungslose Umstellung und der Besitzer kann frühzeitig feststellen, ob der Nachfolger auch geeignet ist. Der Nachfolger ist somit bereits eingearbeitet, wenn der Besitzer verstirbt. Kunden und Mitarbeiter sind schon mit dem neuen Besitzer bekannt, die Unternehmensnachfolge erfolgt nahtlos. Bindung und Vertrauen ihrer Kunden aufrecht zu erhalten, ist besonders für Familienunternehmen essenziell.

Schenkung als elegante Lösung

Wird das Unternehmen zu Lebzeiten des Alt-Unternehmers an einen Erben übertragen, bietet sich eine Schenkung an. Diese bietet vor allem aus steuerrechtlicher Sicht enorme Vorteile. Allerdings muss der Vorbesitzer noch mindestens zehn Jahre nach der Schenkung leben. Ansonsten können weitere Erben bei dessen Tod ihren Pflichtteil beanspruchen.

Wenn sich kein Nachfolger ergibt …

Ist kein Familienmitglied bereit, die Unternehmensnachfolge anzutreten, können der Erbe oder die Erbengemeinschaft dieses verkaufen. Die Erben haben hierbei die Option, den Kaufpreis als Einmalzahlung zu erhalten oder ihn z.B. in Raten auszahlen zu lassen. Aber Vorsicht: Beim Unternehmensverkauf muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden!
Eine andere Möglichkeit wäre, das Geschäft zu behalten, jedoch nicht selbst zu führen. Hier wird ein externer Mitarbeiter als Manager eingestellt.

Sind die eigenen Kinder auch geeignet?

Wichtig bei der Suche nach einem Nachfolger ist es, die infrage kommenden Familienmitglieder mit einzubeziehen. Besteht überhaupt Interesse an der Unternehmensnachfolge? Ist das notwendige Know-How vorhanden? Häufig fällt es Eltern schwer, nachzuvollziehen, dass ihre Kinder andere Ziele anstreben. Übernehmen die Kinder das Geschäft nur aus Gefälligkeit, kann dies im schlimmsten Fall dem Unternehmen eher schaden.

Den richtigen externen Manager finden

Wenn Sie sich für einen externen Nachfolger entscheiden, bietet es sich an, verschiedene Kandidaten zu Lebzeiten auszutesten. Laden Sie potenzielle Manager zur Probearbeit ein und prüfen Sie selbst, wer sich für die Unternehmensnachfolge am besten eignet. In der Übergangsphase können Sie als Alt-Besitzer weiterhin beratend zur Seite stehen und Ihrem Nachfolger die Übernahme erleichtern.

Modernisierung bei Übernahme

Bei der Übernahme sollten die Besitzer auch immer an eine Modernisierung denken. Können Vertriebswege oder technische Anlagen erneuert werden? Auch solche Maßnahmen können bereits beginnen, bevor die Nachfolger das Geschäft übernehmen.

Je früher desto besser

Die größte Herausforderung für Alt-Unternehmer bleibt es, den richtigen Zeitpunkt für die Übergabe zu finden. Verantwortung abzugeben, fällt vielen Unternehmern schwer. Doch je früher Sie mit dem Übergabeprozess beginnen, desto mehr Chancen hat Ihr Geschäft, in Zukunft weiter zu florieren.


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