Verzichtserklärung – Rechte und Pflichten

Erbverzicht, Verzicht auf Kündigungsschutz, Verzicht auf Schadenersatz … Welche Rechte und Pflichten haben Sie bei der Verzichtserklärung?

Geschäftsmann in Anzug und Krawatte sitzt an seinem Schreibtisch und zerreißt ein offizielles Dokument. Neben ihm sind ein Telefon, eine Pflanze und ein Tablet zu sehen.

Wozu dient eine Verzichtserklärung?

Bei einer Verzichtserklärung bestätigt der Verzichtende, dass er auf Forderungen, Gegenstände etc. verzichtet, die ihm eigentlich rechtens zustehen. So wird verhindert, dass diese Person im Nachhinein Anspruch erhebt.
Eine Verzichtserklärung, vor allem bei Unterhalts- oder Erbverzicht, muss meist ein Notar beglaubigen und/oder beurkunden. Um Streitigkeiten zu vermeiden und Klarheit zu schaffen, ist dies auch absolut ratsam. Außerdem hat der Verzichtserklärer so eventuell auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Verzicht auf Kündigungsschutz für eine Abfindung

Üblicherweise dient der Kündigungsschutz dazu, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz erhalten. Häufig wünschen Arbeitnehmer dies nicht und können daher eine Verzichtserklärung (z.B. in Form eines Aufhebungsvertrags oder Klageverzichtsvertrags) aussprechen. Dadurch können Arbeitnehmer eine Entschädigung, z.B. eine Abfindung, erzielen. Arbeitgeber sparen sich langwierige rechtliche Prozesse und müssen den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen. Ein Arbeitgeber hat jedoch nicht das Recht, den Arbeitnehmer schon vor der Kündigung um eine Verzichtserklärung zu bitten!

Erbverzicht und Erbausschlagung – was ist der Unterschied?

Mit einer Verzichtserklärung können Erben auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Dies bedarf unbedingt einer notariellen Beglaubigung.
Achtung! Erbverzicht findet noch zu Lebzeiten des Erblassers statt. Die Erben können auf ihren Pflichtteil verzichten, um beispielsweise eine Entschädigung vorab zu erhalten. Lassen Sie aber unbedingt vorab durch Ihren Anwalt prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht!
Sie können die Verzichtserklärung im Erbrecht auch widerrufen – aber nur, solange der Erblasser noch lebt.

Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie wirklich einen Erbverzicht wünschen – selbst wenn Sie fürchten, Schulden zu erben. Sie können Sich auch nach dem Tod des Erblassers dafür entscheiden, das Erbe auszuschlagen.
Merken Sie sich also: Erbverzicht findet zu Lebzeiten des Erblassers statt, Erbausschlagung erst nach dessen Tod.

So wird die Verzichtserklärung rechtskräftig

Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für Verzichtserklärungen.
Achtung! Meist reicht es nicht aus, die Erklärung lediglich auszufüllen und zu unterschreiben. In vielen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig, damit der Verzicht rechtens ist. Hierbei müssen alle betroffenen Parteien anwesend sein. Ob ein Notar die Verzichtserklärung beglaubigen muss, kann Ihnen Ihr Anwalt erklären.


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