Arbeitsrecht: Abfindung als Entlassungsentschädigung

Ist eine Entlassungsentschädigung laut Arbeitsrecht Pflicht? Das und warum die Abfindung meist die beste Lösung für alle Beteiligten ist, klären wir hier.

Junge Frau sitzt mit dem Rücken zur Kamera auf einer Mauer. Neben ihr steht eine Box mit Unterlagen, Schreibutensilien und einer Pflanze. Im Hintergrund ist ein Sonnenuntergang über dem Meer zu sehen.

Bei einem Stellenabbau ist es gängig, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Abfindung zahlen.
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Am häufigsten geschieht dies bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags. Dann wird die Abfindung auch als Entlassungsentschädigung bezeichnet.
Aber ist der Arbeitgeber überhaupt gesetzlich dazu verpflichtet? Haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung? Ganz klar: Nein. Die Abfindung wird von vielen Unternehmen freiwillig gezahlt.

Die Abfindung soll einer Klage vorbeugen

Bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen wird dem Arbeitnehmer meist die Abfindung angeboten, damit dieser auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Sollte der Arbeitnehmer nach der Kündigung Klage erheben, entfällt die Abfindung zunächst.
Übrigens: Die Abfindung beträgt für jedes Beschäftigungsjahr einen halben Monatslohn – das ist gesetzlich in § 1a Abs. 2 KSchG geregelt.
Gibt es jedoch offensichtliche Zweifel, ob die Kündigung wirksam ist, sind die Aussichten, einen möglichen Prozess zu gewinnen, für den Arbeitnehmer recht hoch. In so einem Fall kann die Abfindung durch den Arbeitgeber deutlich höher ausfallen, um die Klage zu vermeiden.
Beim Kündigungsschutzprozess muss das Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung klären. Selbst wenn sich diese als nicht wirksam herausstellt, wird bei einem solchen Prozess häufig dennoch das Arbeitsverhältnis beendet und über eine neue Abfindung verhandelt. Deren Höhe liegt allerdings im Ermessen des Gerichts.

Abfindung trotz Aufhebungsvertrag?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren bei einem Aufhebungsvertrag häufig gemeinsam die Zahlung einer Abfindung. Über die Höhe der Abfindung gibt es hier keine gesetzliche Regelung. Eine Pflicht zur Zahlung besteht beim Aufhebungsvertrag ebenfalls nicht.
Veranlasst der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag, um das Unternehmen ohne Kündigungsfrist verlassen zu können, besteht für den Arbeitgeber kein Grund, eine Abfindung zu zahlen.

Arbeitgeber: Warum sollte ich eine Abfindung zahlen?

Eine unter Umständen hohe Abfindung zu zahlen, ist für Unternehmen oft günstiger, als die Risiken einzugehen, die eine Kündigungsschutzklage mit sich bringt. Der Prozess kann sich über mehrere Monate hinziehen. Verliert der Arbeitgeber letztlich den Prozess, ist er verpflichtet, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Zudem fällt nun ein sogenannter Annahmeverzugslohn an. Klagt ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung, bedeutet dies, dass er oder sie dem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung anbietet. Der Arbeitgeber verweigert durch die bestehende Kündigung jedoch die Annahme dieser Leistung. Erklärt das Gericht die Kündigung nach dem Prozess für unwirksam, ist das Arbeitsverhältnis folglich in der ganzen Zeit nie beendet gewesen. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer somit für die vergangenen Monate den Arbeitslohn – er befand sich also seit der Kündigung im Annahmeverzug.

Arbeitnehmer: Warum sollte ich die Abfindung annehmen?

Eine Kündigungsschutzklage bedeutet meist Stress für alle Beteiligten. Entscheidet das Gericht beim Prozess, dass die Kündigung unwirksam ist, behält der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz. Häufig ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung und erst recht nach einer Klage so angespannt, dass kein gutes Arbeitsklima mehr möglich ist.
Wird die Kündigung vom Gericht als wirksam erklärt, verliert der Arbeitnehmer nicht nur den Prozess und den Arbeitsplatz. Ohne Abfindung geht er oder sie nun vollständig leer aus.
Der Kündigungsschutzprozess zieht sich oft über mehrere Monate hin, was gerade für den Arbeitnehmer sehr nervenaufreibend sein kann. Für die meisten ist es wichtiger, sich auf die Suche eines neuen Arbeitsplatzes zu konzentrieren. Deshalb ist es oft der klügere Schachzug, Kündigung und Abfindung anzunehmen und das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis zu beenden.

Niemand kann zu einer Abfindung gezwungen werden, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Sie ist jedoch in den meisten Fällen die beste Lösung für alle Beteiligten.


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