Gesetzesänderungen im Mai 2022

Ab Mai 2022 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Gesetzesänderungen im Mai

Covid-Arbeitsschutzverordnung beendet

Am 25. Mai 2022 endet die Covid-Arbeitsschutzverordnung. Da die Infektionsschutzmaßnahmen in allen Bereichen bereits gelockert werden, bleibt die Covid-Arbeitsschutzverordnung ebenfalls bis auf Weiteres außer Kraft.

So wird die Gasversorgung gesichert

Aufgrund des Krieges zwischen Russland und Ukraine hat der Bundesrat im Mai 2022 die Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen verändert. Diese Änderung soll die Gasversorgung in Deutschland, besonders in den Wintermonaten, gewährleisten. Gasspeicheranlagen müssen künftig zu festen Stichtagen einen vorgeschriebenen Mindestfüllstand erreichen: Am 1. Oktober muss der Füllstand 80% betragen, am 1. November 90%. Am 1. Februar muss die Anlage noch bis 40% gefüllt sein. Diese gesetzliche Regelung gilt bis April 2025.

Photovoltaikpflicht für Neubauten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt bereits seit Januar 2022 eine Photovoltaikpflicht für Neubauten, die keinen Wohnzweck erfüllen. Ab 1. Mai 2022 weitet sich diese Pflicht auch auf Wohngebäude aus. Auf jedes neu gebaute Gebäude müssen Sie also zwingend Photovoltaik installieren. Ab Januar 2023 soll sich die Photovoltaikpflicht auch auf Dachsanierungen im Allgemeinen ausweiten.

Große Veränderungen für Online-Händler

Auf den Online-Handel kommen ab dem 28. Mai 2022 gesetzliche Änderungen zu. Sie sollen den Verbraucherschutz stärken und gleichzeitig transparenter machen. Die sogenannte Omnibus-Richtlinie der EU betrifft insbesondere Betreiber von Online-Marktplätzen.

Widerrufsrecht und gesetzliche Mängelhaftung

Die Informationspflicht in Sachen Widerrufsrecht wird auf digitale Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet. So müssen Online-Händler ihre Kunden in Zukunft auch beim Kauf von reinen Download-Produkten auf die gesetzliche Mängelhaftung hinweisen und über die genauen Funktionen bzw. Schutzmaßnahmen von digitalen Produkten informieren. Also solche gelten z.B. Streaming-Dienste oder Clouds. Unternehmer müssen ab Mai 2022 auf der Widerrufsbelehrung für ihre Kunden eine Telefonnummer angeben.

Schärfere Regeln für Rabattaktionen

Die neue Preisangabenverordnung enthält eine 30-Tage-Regel für Rabatt-Werbung. Häufig treiben Geschäfte und Online-Händler vor einer Rabattaktion ihre Preise in die Höhe, um anschließend mit einer Reduzierung zu werben. Ab Mai 2022 dürfen Unternehmen als Streichpreis (der Preis, der durchgestrichen und durch einen günstigeren ersetzt wird) nur den verwenden, der in den letzten 30 Tagen am günstigsten war. Die Preise beispielsweise wenige Tage vor Weihnachten anzuheben, um zu Neujahr mit einer Rabattaktion zu werben, ist somit nicht mehr möglich.

Mehr Transparenz bei Kundenbewertungen

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ab Mai 2022 deutlich kennzeichnen, ob die Verkäufer Unternehmen oder Privatpersonen sind. Kundenbewertungen und daraus resultierende Rankings erhalten ebenfalls mehr Transparenz. Online-Händler müssen offenlegen, welche Parameter der Bewertungen die Gewichtung des Rankings beeinflussen.

Schadenersatz bei unlauterem Wettbewerb

Ab Mai 2022 haben Verbraucher endlich die Möglichkeit, Schadenersatz zu beanspruchen. Zumindest, wenn Online-Händler oder Hersteller gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen. Bei einem Verstoß drohen Unternehmen Abmahnungen und künftig sogar Bußgelder.


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