Umweltplaketten-Pflicht in Deutschland
Seit dem 01. Januar 2008 werden in deutschen Großstädten Umweltzonen eingerichtet, um die Feinstaubentwicklung zu reduzieren. Mittlerweile gibt es in der Bundesrepublik 58 Umweltzonen und 3 Umweltplaketten. 57 davon schließen ein Befahren von Autos mit gelben und roten Plaketten kategorisch aus. Nur die Umweltzone in Neu-Ulm erlaubt die Einfahrt mit einer gelben Plakette. Die Tendenz zu weiteren Zonen nimmt stetig zu.
Was müssen Sie bei Umweltzonen beachten?
Wenn Ihr Fahrzeug nicht gewisse Abgasstandards erfüllt, Sie also keine grüne oder im Fall von Neu-Ulm eine gelbe Plakette vorweisen können, dürfen Sie nicht in die gekennzeichneten Zonen einfahren. Derzeit ist das Ziel einer Umweltzone Stickstoffoxide und Feinstaub zu reduzieren, um Bewohner von dicht bewohnten Gebieten zu schützen. Wenn Sie eine gültige Plakette besitzen, gilt diese unbefristet für alle deutschen Städte, jedoch nicht uneingeschränkt im Ausland.
Sie benötigen lediglich eine neue Umweltplakette, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert, da dieses auf der Plakette eingetragen ist. Die Einteilung der Zonen erfolgt nach der Feinstaubemission. Dabei gilt Gruppe 4 (grüne Plakette) für Autos mit geringer Emission und Gruppe 1 und 2 für hohe Emission, d. h. je höher die Gruppe desto besser. Welcher Gruppe ihr Fahrzeug zuzuordnen ist, können Sie beim TÜV Süd erfahren. Der TÜV ermittelt die Schadstoffgruppe anhand des Emissionsschlüssels Ihres Fahrzeuges.
Wann brauchen Sie keine Umweltplaketten?
Motorräder, 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge mit Sonderrechten, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und mobile Maschinen/Geräte benötigen derzeit im Gegensatz zu PKWs, LKWs und Bussen keine Umweltplaketten.
Achtung! Wenn Sie ohne die richtige Plakette oder Ausnahmegenehmigung (für Oldtimer gilt z. B. eine Sonderregelung) eine Umweltzone befahren, kostet Sie dies – seit dem 28. April 2020 – 100 Euro. Auch das Parken in einer Umwelzone ohne Plakette ist verboten.
Umweltplaketten-Pflicht in der EU
Wir möchten Sie außerdem über die Umweltzonen unserer europäischen Nachbarn informieren und Ihnen erklären, wer diese (wann) befahren darf.
Belgien
In Belgien gibt es in den Städten Antwerpen, Brüssel und Gent Low Emission Zones (kurz LEZ). Um diese befahren zu dürfen, müssen Sie sich als Ausländer vor der Einfahrt registrieren. Bei jedem einfahrenden Fahrzeug wird das Nummernschild mit einer zentralen Datenbank abgeglichen. Hier können Sie überprüfen, ob Ihr Auto in die Brüsseler Zone ohne Tagespass einfahren darf und sich registrieren. Die Überprüfung ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Diese ist für Sie kostenlos und gilt für 3 Jahre. Erst nach der Registrierung können Sie pro Jahr bis zu 8 Tagespässe für 35 Euro pro Pass/Tag kaufen oder eine Ausnahmeregelung beantragen. Seit dem 01. Januar 2020 können Sie Ihr Fahrzeug auch noch bis zu einem Tag nach der Einfahrt registrieren. Einzig niederländische Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nicht registrieren lassen.
Achtung! Bußgelder liegen bei bis zu 350 Euro.
Dänemark
In Dänemark müssen Busse und LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Eco-Sticker anbringen. Diese sind für Kraftfahrzeuge ab der EURO Klasse 4 erhältlich. Fahrzeuge aus den niedrigeren Normklassen bekommen keinen Sticker und dürfen nicht in die Zonen einfahren. Das Land hat 4 Umweltzonen eingerichtet. Diese sind Kopenhagen, Aalborg, Aahus und Odense.
Über den Online-Shop kostet die Plakette ca. 15 Euro. Sie sollten die Plakette frühzeitig – mindestens 14 Tage vor der Reise – beantragen. Bis diese versandbereit ist, dauert es ca. 7 Tage. Die Adresse für den schriftlichen Antrag finden Sie hier. Außerdem können Sie beim dänischen Umweltamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Ihr Fahrzeug nicht der nötigen Normklasse entspricht.
Achtung! Verstöße werden mit hohen Geldbußen von bis zu 2.700 Euro oder sogar Gefängnis geahndet.
Frankreich
Die französische Hauptstadt Paris und weitere große Städte und Départements sind zu Umweltzonen erklärt worden. Die „Crit’Air“ gilt seit dem 1. Juli 2017 und muss 15 Tage vor der Abreise nach Paris bestellt werden. Insgesamt gibt es 6 verschiedene Plaketten. Welche Plakette Sie bekommen werden, können Sie hier simulieren. Dafür müssen Sie angeben welcher Kategorie Ihr Fahrzeug angehört, welchen Kraftstoff es benötigt und welche EG-Typengenehmigung vorliegt (Euro 1–6) bzw. das Erstzulassungsdatum.
Seit dem 01. Juli 2019 dürfen nur noch Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die französischen Kategorien 1 bis 3 erfüllen, ohne Einschränkungen die französische Landeshauptstadt befahren. Dabei gibt es eine Lockerung für Autofahrer: Sie dürfen im Gegensatz zu Bussen und LKWs zumindest nachts zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr einfahren. In Paris gibt es außerdem eine Ausnahmeregelung für Oldtimer. Die Regelungen gelten nicht mehr nur von Montag bis Freitag, sondern betreffen die ganze Woche.
Die Kosten für die Plakette belaufen sich, inklusive Versand, auf 4,21 Euro, wenn Sie in der EU wohnen. Sie kann hier bestellt werden. Wir raten Ihnen dazu, nur über diese offizielle Stelle zu kaufen, da andere Verkäufer teilweise deutlich höhere Preise verlangen.
Vorteil der Crit’Air: Sie hat kein Ablaufdatum. Deswegen sollten Sie den, im Gegensatz zum Bußgeld (68 Euro für Autos/135 Euro für große Fahrzeuge), sehr geringen Betrag investieren.
Hier gilt die Umweltplakette auch: Lesen Sie hier, in welchen Städten außer Lyon oder Grenoble außerdem eine Plakettenpflicht besteht. Frankreich hat derzeit 28 Umweltzonen eingerichtet. Die Anzahl soll jedoch weiter steigen.
Griechenland
Die Umweltzone der Stadt Athen darf nur von griechischen Fahrzeugen und Mietwagen in den ersten 40 Miettagen befahren werden. Außer im Sommer dürfen den Ring Daktylios an Tagen mit geradem Datum nur Fahrzeuge mit geraden Kennzeichen befahren. Dies gilt äquivalent auch für die ungeraden Daten. Eine Umweltplakette gibt es nicht.
Großbritannien
In Großbritannien gibt es mehrere Umweltzonen, die sich auf die Innenstadt von London und den Großraum von London verteilen. Um die Stadt befahren zu können, muss an Arbeitstagen montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Maut, für die Mopeds und Motorräder ausgenommen sind, gezahlt werden. Außerdem gibt es in der Innenstadt eine Ultra Low Emission Zone (ULEZ), für deren Befahren immer Gebühren fällig werden.
Wenn Sie mit einem deutschen Kennzeichen einfahren wollen, müssen Sie sich zuvor registrieren. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug überhaupt einfahren darf und sich registrieren. Im Moment müssen Dieselfahrzeuge mit EURO 0–5, Benzinfahrzeuge mit EURO 0–3 und Motorräder mit EURO 0–2 ULEZ-Gebühren zahlen. Ab Oktober werden die Standards angepasst und es gibt strengere Auflagen. Prüfen Sie hier, ob Sie betroffen sind. Für PKW sind keine Gebühren fällig. Diese fallen erst für die Kategorie Van an. Vor allem große Dieselfahrzeuge werden dann empfindlich zur Kasse gebeten.
Im Großraum von London gibt es eine Niedrigemissionszone (LEZ). Sie sollten sich ebenfalls vor der Einfahrt registrieren (s. o.). Gebühren fallen immer für Wohnmobile ab 2,5 Tonnen, Transporter ab 1,205 Tonnen Leergewicht und Dieselfahrzeuge mit EURO 0–2 bzw. I-III an.
Achtung! Strafen liegen zwischen 250 und 1.000 Pfund.
Italien
In vielen italienischen Städten und Gemeinden gibt es verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL) und Winterfahrverbote, jedoch keine Umweltzonen. In manchen Städten, wie z. B. Bologna, Mailand und Palermo fallen für das Befahren Maut-Gebühren an. Andere dürfen Sie gar nicht befahren, außer Sie sind Anwohner, Taxi oder Lieferant. Nur der öffentliche Verkehr darf diese Zonen zusätzlich befahren. Es dürfen in die meisten Zonen keine Dieselfahrzeuge mit EURO 0–3 bzw. 4 und Benziner mit EURO 0 einfahren.
In Mailand gilt dieses Verbot z. B. ganzjährig von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Winterfahrverbote für LKW gibt es beispielsweise für die Regionen Emilia Romagna, Piemont und Veneto für Gemeinden über 30.000 Einwohnern. Diese gelten ab dem 01. Oktober bis zum 31. März – jedoch nicht für Autobahnen.
Achtung! Um hohe Strafgebühren zu vermeiden, sollten Sie sich an die eindeutige Beschilderung halten. Diese gibt über alles Auskunft, ist aber nicht immer auf Augenhöhe angebracht. Deswegen empfiehlt es sich, sich vor dem Urlaub zu informieren.
Niederlande
In Rotterdam, Utrecht, Arnhem und Amsterdam sind Umweltzonen eingerichtet worden. Während die meisten Städte für ihre Zonen eher strengere Maßnahmen festlegen, ist Rotterdam wieder für den PKW-Verkehr freigegeben worden. Es dürfen derzeit jedoch keine LKW einfahren. Für Utrecht gilt noch das Einfahrtverbot für Diesel-Personenkraftfahrzeuge der Emissionsklassen EURO 0–2 und ebenfalls für LKW. Nach Arnhem dürfen keine PKW einfahren, deren Erstzulassung vor 2005 ist. Im Moment dürfen nach Amsterdam keine Wohnmobile der Klasse N1 mit Erstzulassung vor 2000 einfahren. Dies gilt ebenfalls für Mopeds, die vor 2011 das erste Mal zugelassen wurden. Ab November 2020 wird auch die Einfahrt für Dieselfahrzeuge und Kleintransporter der EURO 0–3 nicht mehr gestattet.
Die Umweltzonen gelten durchgehend. Weitere Zonen, die nur LKW betreffen, sind in Breda, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, `s-Hertogenbosch und Tilburg. Gemeinden, wie z. B. Maastricht, wollen die Verbote auf dieselbetriebene PKW ausweiten.
Norwegen
Auch Norwegen unterscheidet zwischen einer City Maut und Umweltzonen. Die City Maut müssen Sie an den Mautstationen bezahlen. Sie gilt für Bærum, Bergen, Bodø, Førde, Grenland, Harstad, Haugesund, Kristiansand, Namsos, Nord-Jæren, Oslo und Trondheim.
In Bergen und Olso gibt es außerdem noch zusätzlich eine Umweltzone. Diese treten bei „Luftverschmutzungsalarm“ zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr in Kraft. Fahrverbote gelten nach geraden und ungeraden Kennzeichen in Verbindung mit geraden bzw. ungeraden Tagen. In Bergen wird an solchen Tagen außerdem die Maut erhöht und in Oslo dürfen gar keine Dieselfahrzeuge einfahren.
Österreich
Das Umwelt-Pickerl ist in Österreich für LKW der Klassen N1–N3 seit dem 01. Januar 2015 vorgeschrieben. Derzeit gibt es 6 Umweltzonen, in die Sie nur mit einem Fahrzeug, das die Kriterien der EURO 3 erfüllt, einfahren dürfen. Das bedeutet, dass Sie auch als Autofahrer ein Pickerl haben sollten. In Österreich sind in den meisten Fällen nicht einzelne Städte, sondern komplette Regionen betroffen: Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und das Burgenland. Kaufen können Sie die passende Plakette vor Ort, beim ÖAMTC, in Kfz-Prüfstellen und Werkstätten unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Achtung! Eine Geldbuße kann sich auf bis zu 2.180 Euro belaufen. Somit ist es in Österreich vergleichsweise teuer, gegen die Umweltvorschriften zu verstoßen.
Portugal
In Portugals Hauptstadt Lissabon gibt es 2 Umweltzonen (ZER). Die Erste darf nur von Fahrzeugen ab der EURO 3 und die Zweite auch mit Fahrzeugen ab EURO 2 befahren werden. Die Zonen gelten von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Es gibt keine Plaketten. Kontrollen werden durch die örtliche Polizei vorgenommen.
Achtung! Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder.
Schweden
In den Städten Helsingborg, Lund, Malmö, Mölndal, Umeå und Uppsala sind Umweltzonen eingerichtet worden. Sie dürfen nicht von Bussen und LKW über 3,5 Tonnen, die mit Diesel betrieben werden, befahren werden. Wohnmobile sind hiervon ausgenommen. In Göteborg, Essingeleden und Stockholm gibt es keine Umweltzonen und Umweltplaketten, sondern es wird für alle Kraftfahrzeuge von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 18.30 Uhr eine City-Maut verlangt. Die Preise sind nach Uhrzeiten gestaffelt und liegen bei bis zu ca. 3 Euro in der halben Stunde. Eine bevollmächtigte Agentur ist dazu berechtigt Fahrzeugdaten anhand der Nummernschilder zu ermitteln und Rechnungen monatsweise auch ins Ausland zuzustellen.
Schweiz
Seit dem 15. Januar 2020 gibt es in Genf eine Umweltzone. Diese gilt aber nur, wenn ein sogenannter „Luftverschmutzungsalarm“ über die App Air2G2 oder unter air.ge.ch ausgelöst wird. Das hat zur Folge, dass keine Dieselfahrzeuge mit EURO 0–2 und Benzinfahrzeuge mit EURO 0–1 mehr zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr in die Stadt fahren dürfen. Diese haben keine Einfahrtberechtigung in Form der benötigten schweizerischen Ökoplakette „Stick ´Air“ der Kategorien 1 bis 4. Diese kostet 5 CHF und kann an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes erworben werden. Die Umweltplaketten sind auch für ausländische Fahrzeuge Pflicht und haben kein Ablaufdatum. Wenn Sie schon einen französischen Aufkleber besitzen, ist dieser auch in der Schweiz gültig. Tourismusfahrzeuge werden gesondert behandelt. Nähere Informationen finden Sie auch hier.
Spanien
Die Distintivo-Ambiental gibt es in 4 Kategorien: 0, ECO, C und B. Fahrzeuge der Kategorie A erhalten keine Plakette. Die Einwohner Spaniens haben ihre Plaketten in den vergangenen Jahren nach und nach zugeschickt bekommen. Eine Anbringung im Fahrzeug ist freiwillig. Ohne Abzeichen dürfen Sie jedoch nicht in eine Umweltzone einfahren, zu denen z. B. Madrid und Barcelona zählen.
Umweltplaketten können für 5 Euro in einem Postamt, einer Werkstatt oder einem ähnlichen Betrieb erworben werden. Derzeit gibt es für Ausländer keine spanischen Plaketten. Wenn Sie jedoch aus einem Land mit Umweltklassifizierung stammen – wie Deutschland – und eine Plakette besitzen, zählt diese auch in Spanien. Sie müssen dann lediglich nachvollziehen, wie die Einordnung ins spanische System aussieht und wo Sie problemlos einfahren dürfen. Dafür sollten Sie sich im Büro von Madrid Central (weitere Information finden Sie hier) anmelden bzw. sich für die Einfahrt nach Barcelona online registrieren.
Die Registrierung für Barcelona kostet 5 Euro und ist 2 Jahre gültig. Hier können Sie sich online registrieren und hier ein Tagesticket kaufen, wenn Sie einfahren müssen. Ein Ticket benötigen Sie für Dieselfahrzeuge Euro 0–3, Benziner EURO 0–2 und Motorräder EURO 0-1. Dasselbe gilt auch für Madrid – ausschließlich der Motorräder.
Tschechien
In die Innenstadt von Prag dürfen keine LKW über 3,5 Tonnen fahren. Dies gilt nicht für Wohnmobile. Ab 2020 bzw. 2021 wird eine tschechische Umweltplakette eingeführt. Es soll Schilder geben, die anzeigen, wer mit welchen Umweltplaketten wo reinfahren darf. Außerdem sollen Bußgelder verhängt werden.
Achtung! Da die Umweltplaketten derzeit noch nicht umgesetzt sind, sollten Sie sich vor Ihrer Tschechien-Reise erneut informieren. Es ist im Moment auch noch nicht sicher, ob Sie mit Ihrer Deutschen Plakette einfahren dürfen.
Ungarn
Wenn in Ungarn Smogalarm ausgerufen wird, dürfen Sie zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht mit einem Kraftfahrzeug der Klassen EURO 0–4 fahren. Dies gilt für alle Fahrzeuge aus allen Ländern.