Verlängerung der Frist für Grundsteuererklärung in Bayern

Zum 31. Januar 2023 endete die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit. Viele Erklärungen stehen noch aus. Deshalb geht Bayern nun einen eigenen Weg und verlängert die Frist.

Grundsteuererklärung

Grundsteuererklärung für 2022: Kurz vor Ende der Abgabefrist fehlten noch knapp ein Drittel. Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge hatten nur 68,9 Prozent aller Verpflichtenden ihre Erklärung abgegeben.

Warum wird die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert?

Da in Bayern die Lage nicht viel anders aussah – laut Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatten bis einschließlich Montag rund 70 % die Grundsteuererklärung abgegeben – wird hier nun im Alleingang die Frist zur Abgabe bis zum 30. April 2023 verlängert.

Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht nötig. Sollten Sie vorher einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben und dieser wurde abgelehnt, hat sich die Ablehnung nun erledigt.

Gibt es eine bundesweite Verlängerung?

Die erste festgesetzte Frist für die Abgabe wurde bereits von Ende Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. Eine weitere bundesweite Verlängerung ist Stand jetzt nicht geplant.

Nötig ist die Grundsteuererklärung der Immobilienbesitzer für Finanzämter und Kommunen aufgrund der beschlossenen Reform der Grundsteuer. 36 Millionen Immobilien müssen hierfür deutschlandweit neu bewertet werden.


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