Steuererklärung – Abgabefrist endet im Oktober

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Oktober 2022. Was passiert, wenn ich den Termin versäume? Und für wen gilt eine längere Frist? Das und mehr klären wir mit diesem Beitrag.

Steuererklärung 2021 - Abgabefrist

Die Frist wurde bereits verlängert

Grundsätzlich müssen Sie nur dann eine Frist einhalten, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. In der Regel müssen Sie Ihre Steuererklärung immer bis Ende Juli des Folgejahres abgeben. Häufig verlängert das Finanzamt jedoch die Abgabefrist. Wie auch in diesem Jahr – letztes Abgabedatum für die den Veranlagungszeitraum 2021 ist der 31. Oktober 2022. Dieser Termin gilt für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gleichermaßen.

Warum Sie Ihre Steuererklärung frühzeitig machen sollten

Es entstehen nur Vorteile, wenn Sie nicht bis zum Ablauf der Frist warten, sondern Ihre Steuererklärung bereits weit im Voraus abgeben. Schon allein, um Stress und Verspätungszuschläge zu vermeiden. Außerdem geraten Ihre Ausgaben aus dem vorangegangenen Jahr immer mehr in Vergessenheit, je weiter das Jahr voranschreitet. Infolgedessen müssen Sie sehr viele Unterlagen und Dokumente durchforsten, die zu Beginn des Jahres noch in greifbarer Nähe wären. Ein weiterer Vorteil einer baldigen Steuererklärung ist die Tatsache, dass Sie Ihre Rückerstattung umso früher erhalten, je schneller Sie Ihre Erklärung einreichen.

Verlängerte Frist für Steuerberater und Lohnsteuerhilfe

Sind Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein oder lassen Ihre Lohnsteuererklärung von einem Steuerberater machen, verlängert sich Ihre Abgabefrist – in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz hat sich jedoch in den letzten Jahren das Abgabedatum verschoben. So müssen Ihr Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung für 2021 bis zum 31. August 2023 einreichen.

Jetzt die Steuererklärung für 2018 nachreichen

Übrigens: Sind Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, haben Sie sogar vier Jahre für Ihre Steuererklärung Zeit. So können Sie selbst im Jahr 2022 noch rückwirkend Ihre Erklärungen bis zum Jahr 2018 nachreichen. In den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand und sie erhalten zu viel bezahltes Geld zurückerstattet.
Es gibt eine weit verbreitete Annahme, dass die Steuererklärung zur Pflicht werde, sobald man sie einmal freiwillig abgibt. Das stimmt nicht.

So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Üblicherweise müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie den Abgabetermin Ihrer Einkommensteuererklärung verpassen. Lassen Sie jedoch nicht zu viel Zeit verstreichen, sonst können durchaus Verspätungszuschläge auf Sie zukommen. Beantragen Sie deshalb besser frühzeitig eine Fristverlängerung, wenn Sie bereits wissen, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können. Hierzu müssen Sie lediglich ein Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt verfassen, wo Sie die Gründe der Verzögerung und ein selbst gewähltes neues Abgabedatum nennen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Steuernummer mit anzugeben!

Die Grundsteuererklärung ist ab 2022 Pflicht

Eigentümer von Grundbesitz, Eigentumswohnungen oder Ähnlichem sind seit der Grundsteuerreform 2022 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben – und zwar ebenfalls bis spätestens 31. Oktober 2022.
Achtung! Diese Pflicht gilt für alle, die zu Jahresbeginn 2022 Eigentümer waren. Haben Sie also im Laufe dieses Jahres Haus, Grundstück oder Wohnung erworben, müssen Sie die Grundsteuererklärung erst nächstes Jahr abgeben. Haben Sie Ihr Eigentum im Laufe des Jahres verkauft, müssen Sie die Erklärung dennoch abgeben, sofern es Ihnen zu Jahresbeginn noch gehört hat.


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