Illegale Straßenrennen

In den Nachrichten hört man immer wieder davon, oftmals haben sie ein unschönes Ende. Die Rede ist von illegalen Straßenrennen. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Reifen auf Strasse dreht durch

Was zählt in Deutschland als illegales Straßenrennen?

Es gibt verschiedene Formen solcher illegalen Rennen, mit einem oder mehreren Fahrzeugen. Wer allein ein Rennen gegen die Zeit fährt, macht sich ebenso strafbar wie mehrere Fahrzeuge, die ein Rennen von einem zum anderen Punkt oder auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) regelt §315d sogenannte verbotene Kraftfahrzeugrennen. Demnach entscheiden verschiedene Kriterien darüber, ob es sich um ein illegales Rennen handelt. Entscheidend dabei sind meist die Aspekte des Wettbewerbs und der Geschwindigkeit.

Laut StGB zählt illegales Auto- bzw. Straßenrennen seit 2017 als Straftat. Zuvor waren solche Rennen lediglich eine Ordnungswidrigkeit, Raser hatten also nur eine verhältnismäßig geringe Geldstrafe zu zahlen.

Im StGB heißt es:

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Als Teilnehmer gelten sowohl Fahrer als auch Beifahrer und Veranstalter der Rennen.

Wenn die Polizei Kenntnis über ein geplantes illegales Rennen erhält, dürfen zur Gefahrenabwehr auch entsprechende Fahrzeuge sichergestellt werden.

MPU als Folge eines illegalen Straßenrennens

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann ebenfalls als Folge einer solchen Straftat angeordnet werden, auch, wenn der Fahrer noch keine acht Punkte in Flensburg hat.


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