Mit leerem Tank liegen geblieben ­­– was sind die Folgen?

Was passiert eigentlich, wenn man mit leerem Tank liegen bleibt? Wir zeigen, wie man sich richtig verhält und mit welchen Konsequenzen man rechnen muss.

Mit leerem Tank stehen geblieben - was sind die Folgen?

Jeder Fahrzeugbesitzer kennt es: Die Reichweite schwindet und die Tanknadel geht langsam aber sicher gegen Null. Wie weit kommt man mit der verbleibenden Tankfüllung? Geht man das Risiko ein eventuell unterwegs liegen zu bleiben oder fährt man doch lieber gleich zur nächsten Tankstelle? Wir zeigen, was Sie erwartet, wenn Sie mit leerem Tank liegen geblieben sind.

Kein hundertprozentiger Verlass auf Tankanzeigen

Bei einem fast leeren Tank sollte jeder Fahrer lieber auf Nummer sicher gehen. Tankanzeigen sind nicht immer zu 100 Prozent genau zumal der Verbrauch je nach Straßenverhältnissen und Geschwindigkeit innerhalb kürzester Zeit stark variiert. Gerne verlässt man sich auf die Erfahrungen des eigenen Fahrzeugs. Fährt man nicht mit dem eigenen PKW, sieht es schon etwas anders aus. Zwar sind die digitalen mittlerweile deutlich genauer als früher und die Abweichungen geringer, hundertprozentige Übereinstimmung wird es aber nicht geben.

Richtige Verhaltensweise bei einem leeren Tank

Ist der Fall eingetreten, und Sie bemerken, dass der Tank komplett leer ist, sollten Sie umgehend auf dem Seitenstreifen halten.

In so einer Situation ist es das Wichtigste, sich selbst und das Fahrzeug zu sichern! Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und stellen das Warndreieck entsprechend der jeweiligen Straße ordnungsgemäß auf. Suchen Sie sich anschließend Hilfe, durch das Kontaktieren eines Automobilclubs oder der nächsten Werkstatt. Der einfachste Weg bei einem leeren Tank ist, dass der Fahrzeughalter einen Reservekanister im Kofferraum mit dabei hat. Beachten Sie jedoch hierbei, dass Ihr Kanister den notwendigen Vorschriften entspricht und achten Sie immer auf die Eigensicherung.

Droht ein Bußgeld wenn man mit leerem Tank liegen geblieben ist?

Wer es schafft sein Fahrzeug legal zu parken, zum Beispiel auf einem ausgewiesenen Parkplatz oder einem abzweigenden Feldweg, sodass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden, kommt ohne Bußgeld davon.  Andernfalls zählt mit leerem Tank liegenzubleiben als Gefährdung für den Straßenverkehr und somit als Eigenschuld, da ein leerer Tank vermeidbar ist.

Wer abseits von Autobahn oder Kraftstraße mit leerem Tank liegen geblieben ist und somit nicht ordnungsgemäß hält, kann ein Bußgeld von 30 Euro erwarten. Auf Autobahn oder Kraftstraße, ist mit 70 Euro zu rechnen sowie einem Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall aufgrund eines liegengebliebenen Fahrzeug, trägt der Fahrer dieses Fahrzeugs die Schuld. Neben dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wird meist auch die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Versicherung schlechter gestellt. Auch kann die Versicherung sich einen Teil der Kosten vom Fahrer zurückholen oder seine Leistungen kürzen.

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