Gesetzesänderungen im neuen Jahr: Welche Neuerungen treffen 2023 auf Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland?

Nicht nur die Energiekrise und aktuelle Nachhaltigkeitsthemen bringen Veränderungen mit sich, sondern auch Themen wie Mobilitätswende und Grundsicherung. Die relevantesten Neuerungen stellen wir Ihnen hier vor:

Informationen zu Gesetzesänderungen und Neuerungen in 2023 für Verbraucher:innen

Neuerung 1: Energiekrise – Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom

Positive Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Preisbremsen bei Gas, Fernwärme und Strom sollen im nächsten Jahr für finanzielle Entlastung sorgen, da die Energiekrise diesen Winter die Kosten stark ansteigen lässt. Die Preisbremsen werden nach aktuellem Stand von März 2023 bis April 2024 bestehen.

Folgende Neuerungen sollen ab 2023 in Krafttreten, bzw. dann rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten:

Für 80% des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:

  • Preisdeckel bei Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde
  • Preisdeckel bei Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde
  • Preisdeckel Fernwärme: 9 ½ Cent pro Kilowattstunde

Für den darüber liegenden Verbrauch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den gültigen Vertragspreis zahlen.

Neuerung 2: Wohngeldausweitung

Um Menschen künftig stärker finanziell zu entlasten, wird das Wohngeld ab 2023 deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung stehen und ab 1. Januar 2023 um 190 Euro pro Monat erhöht. Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Ob und wie viel Wohngeld Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund dieser Neuerungen erhalten können, hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab und kann, bzw. muss, schriftlich bei der eignen Kommune beantragt werden.

Neuerung 3: Einführung des 49-Euro-Ticket

Nachhaltige Mobilitätswende: Im Rahmen eines weiteren Entlastungspaketes soll das 49-Euro-Ticket, offiziell „Deutschlandticket“, im Frühjahr 2023 das 9-Euro-Ticket ablösen. Für 49 Euro pro Monat, als dauerhaftes Zeitkartenangebot, sollen damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland nutzbar sein. Wer bereits ein regionales oder lokales Abo-Ticket besitzt und zum Deutschlandticket wechseln möchte, wird nach Aussage der Verkehrsbünde rechtzeitig über entsprechende Möglichkeiten informiert.

Neuerung 4: Rentenangleichung zwischen Ost und West

Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichtes 2022 der Bundesregierung sollen ab 1. Juli 2023 die Renten im Westen voraussichtlich um 3,5% und im Osten um 4,2% steigen.

Diese Neuerungen gelten für alle Altersrenten, Erwerbsminderung- und Hinterbliebenenrente, gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Dies soll gleichzeitig den nächsten Schritt für die Rentenangleichung zwischen Ost und West einleiten.

Neuerung 5: Einführung des Bürgergelds

Aus Grundsicherung wird Bürgergeld: Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung (Harzt IV) ablösen – mit neuem Namen, mehr Leistungen und höheren Freibeträgen. Unter anderem sollen Lebenspartner und Kinder mehr Geld erhalten und ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden.

Neuerung 6: Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch

Ab Sommer 2023 soll es eine Kennzeichnungspflicht von Haltungsbedingungen (5 Haltungskategorien) für erste Produkte geben. Zunächst gilt die Neuerung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen und auf die Gastronomie und verarbeitet Produkte ausgeweitet werden.

Neuerung 7: Beitragserhöhungen bei Gebäudeversicherungen

Flutkatastrophe und Inflation: Daraus resultieren Beitragserhöhungen für Gebäudeversicherungen, die wohl nächstes Jahr auf Verbraucherinnen und Verbraucher treffen werden. Betroffene sollten ihren Beitrag für Gebäudeversicherungen im Blick behalten und bei Bedarf den Anbieter wechseln.

Neuerung 8: Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie für Essen to go

Ein Zeichen gegen Verpackungsmüll: Restaurants, Caterer und Lieferdienste sind ab 1. Januar 2023 dazu verpflichtet Mehrwegbehältnisse als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Für kleine Betrieb gibt es unter Umständen Ausnahmen bei bestimmten Voraussetzungen.

Die gesetzlichen Vorgaben dieser Neuerung beziehen sich allerdings nur auf Kunststoffverpackungen, Einwegalternativen wie Pizzakartons und Aluschalen bleiben weiterhin erlaubt.

Neuerung 9: Lieferkettensorgfaltsgesetz ab 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Aufgrund dieser Neuerung sind deutsche Unternehmen ab nächstem Jahr verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und ökologische Standards entlang ihrer Lieferketten zu kontrollieren und gegebenenfalls bei Verstößen Gegenmaßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.

Neuerung 10: Neue EU-Verbandsklage ab Juni

Ob Dieselskandal, Bankentgelte oder Strompreise, bisher mussten Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht individuell einklagen.

Mit dieser neuen Sammelklage können Verbraucherverbände ab 25. Juni 2023 auch direkt Schadensersatz oder zum Beispiel Rückzahlungsansprüche an Verbraucher einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Die neue EU-Verbandsklage geht damit über die Musterfeststellungsklage hinaus und ergänzt diese sinnvoll.

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