Neuerungen in Deutschland im Februar 2024

Mehr Tierschutz, Inflationsprämie für bestimmte Berufsgruppen, Digital Service Act - diese & weitere Neuerungen gelten ab Februar 2024.

Neuerungen Februar 2024

Diese Neuerungen erwarten Verbraucher in Deutschland ab Februar 2024: 

  • Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch
  • Mehr Tierschutz in der Kälberhaltung
  • Mehr Nachhaltigkeit bei Batterien
  • Apotheke: Extra-Zuzahlungen Geschichte
  • Vergütung für Solar-Einspeisung bei Neuanlagen sinkt
  • Steuererleichterungen für Millionen
  • Heizungsförderung: Nachhaltigkeit im Fokus
  • Digital Service Act: Mehr Verbraucherschutz
  • Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe
  • Einheitliches SV-Meldeportal ab Ende Februar

Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch ab Februar 2024

Verantwortungsvoller Fleischkonsum wird transparenter, denn ab Februar 2024 muss nun auch lose angebotene Ware beispielsweise in Metzgereien und Frischetheken gekennzeichnet werden. Die Regelung erstreckt sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schafs-, Ziegen- und Geflügelfleisch und trägt dazu bei, dass Verbraucher genau wissen, woher ihr Fleisch stammt.

Mehr Tierschutz in der Kälberhaltung ab 9. Februar

Das Verbot der Haltung von Kälbern auf Betonspalten tritt mit Wirkung des 9. Februar vollständig in Kraft. Jungtiere bis zu sechs Monaten müssen dann Zugang zu einem trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich haben, was eine verbesserte Lebensqualität für Kälber bedeutet.

Mehr Nachhaltigkeit bei Batterien ab 18. Februar

Die ersten Regelungen der neuen EU-Verordnung für Batterien treten in Kraft. Sie betreffen alle Arten von Batterien und deren Lebenszyklus. E-Auto-Batterien müssen nun Hinweise zu deren CO2-Fußabdruck angeben, und bis 2027 sind weitere Änderungen geplant. Darunter eine höhere Sammelquote von Altbatterien, die Pflicht zur Austauschbarkeit von Akkus in Smartphones und Tablets und die Einführung eines digitalen Batteriepasses.

Apotheke: Extra-Zuzahlungen ab 01. Februar Geschichte

Schluss mit unnötigen Zuzahlungen: Ab 1. Februar müssen Patient:innen in der Apotheke keine Extra-Zuzahlungen mehr leisten, wenn ein vom Arzt verschriebenes Medikament nicht in der verordneten Größe vorrätig ist sondern mehrere Packungen ausgegeben werden muss.

Neuerungen bei der Vergütung für Solar-Einspeisung bei Neuanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen, die ihren Strom in das Netz einspeisen, sinkt die Einspeisevergütung insofern diese nach dem 31. Januar 2024 in Betrieb gingen. Mit folgender Vergütung können Sie rechnen:

Datum InbetriebnahmeArt der EinspeisungEinspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 40 kW
bis 31.01.2024Teileinspeisung8,20 ct/kWh7,10 ct/kWh
bis 31.01.2024Volleinspeisung13,00 ct/kWh10,90 ct/kWh
ab 01.02.2024Teileinspeisung8,11 ct/kWh7,03 ct/kWh
ab 01.02.2024Volleinspeisung12,87 ct/kWh10,79 ct/kWh
ab 01.08.2024Teileinspeisung8,03 ct/kWh6,95 ct/kWh
ab 01.08.2024Volleinspeisung12,73 ct/kWh10,68 kW/h

Inflationsprämie im Öffentlichen Dienst und bei Dachdeckern

Steuerfreie Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Im Februar 2024 treten wichtige steuerliche Änderungen in Kraft, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Dachdecker betreffen. Dachdecker:innen dürfen sich über eine Inflationsprämie in Höhe von 457 Euro freuen, Beschäftige des öffentlichen Dienstes erhalten einmalig 120 Euro.

Neuerungen bei der Heizungsförderung

Das novellierte Heizungsgesetz fordert ab 27. Februar 2024, dass neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die KfW fördert erneuerbare Heizsysteme in selbstgenutzten Einfamilienhäusern mit einer Basisförderung von 30 %. Potenziell sind sogar bis zu 70 %, aber höchstens bei 21.000 Euro möglich.

Digital Service Act: Mehr Verbraucherschutz ab 17. Februar

Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Raum: Mit dem Digital Service Act, der ab dem 17. Februar auch in Deutschland in Kraft tritt, soll ein besserer Schutz für Verbraucher und ihr Grundrechte im Netz geschaffen werden.

Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe

Wurde bislang pro Tagessatz ein Hafttag angeordnet, so ändert sich die Ersatzfreiheitsstrafe ab Februar 2024 um die Hälfte.

Einheitliches SV-Meldeportal ab Ende Februar

Ab Ende Februar 2024 wird das bisherige Portal sv.net komplett abgeschaltet und vom SV-Meldeportal ersetzt. Dies erleichtert Arbeitgebern und Selbstständigen die Meldung an Sozialversicherungsträger.

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