Sonderurlaub: Diese Ansprüche haben Arbeitnehmer

Es gibt verschiedene Fälle, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sonderurlaub gewähren. Doch nicht alle davon sind verpflichtend.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln Vertrag aus

Was ist Sonderurlaub?

Unter Sonderurlaub versteht man eine spezielle Form des Urlaubs, die Arbeitnehmer aus besonderen Gründen gewährt wird, ohne dafür Urlaubstage opfern zu müssen. Der Anspruch hierauf ergibt sich aus § 616 BGB, wobei hier nicht geregelt wird, in welchen Fällen Sonderurlaub zu gewähren ist. Für manche Arbeitnehmer sind die Gründe für möglichen Sonderurlaub im Arbeits- oder Tarifvertrag aufgeführt. Ist dies nicht der Fall, kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als Orientierung dienen.

Im TVöD sind folgende Anlässe für eine bezahlte Freistellung genannt. Es gibt:

Gesetzlicher Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes der Ehefrau oder Lebenspartnerin (1 Arbeitstag)

Sonderurlaub bei Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage)

Sonderurlaub bei Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag)

25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum (1 Arbeitstag)

Sonderurlaub bei schwerer Erkrankung

  • einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt (1 Arbeitstag im Kalenderjahr)
  • eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr)
  • Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson eines Kindes bis zum 8. Lebensjahr (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr)

Sonderurlaub bei ärztlicher Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss (erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten)

Weitere Gründe für Sonderurlaub

Eine bezahlte Freistellung kann grundsätzlich auch für andere, nicht näher definierte Gründe gewährt werden, jedoch erfolgt dies in Einzelfallentscheidungen. Beispielsweise kann Sonderurlaub für eine Hochzeit, religiöse oder familiäre Anlässe sowie dringende Situationen genehmigt werden. Arbeitnehmer, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen, können zum Beispiel Sonderurlaub für eine Hochzeit beantragen. Wenn dieser nicht bewilligt wird, bleibt die Möglichkeit eines regulären Urlaubsantrags für diese Zeit offen.

Wann gibt es Sonderurlaub bei Umzug?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern grundsätzlich Sonderurlaub für einen Umzug gewähren. Jedoch besteht ein gesetzlicher Anspruch nur unter bestimmten Bedingungen gemäß Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Der Umzug muss während der Arbeitszeit erfolgen und einen direkten Bezug zum Beruf haben. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber zu einer Fortzahlung des Gehalts verpflichtet, sofern die Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde und zeitlich begrenzt ist. Erfüllt der Umzug diese Kriterien, steht dem Arbeitnehmer ein Tag Sonderurlaub zu, und bei beträchtlicher Entfernung zum neuen Wohnort können auch mehrere Tage gewährt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Sonderurlaub auf einen Blick

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub in bestimmten Situationen wie Hochzeit, Umzug, Geburt eines Kindes oder Todesfall in der Familie. Die genauen Regelungen variieren je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. In der Regel liegt die Dauer des Sonderurlaubs zwischen einem und fünf Tagen pro Ereignis.

Um Sonderurlaub zu beantragen, sollte der Arbeitnehmer rechtzeitig einen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Dieser Antrag sollte das Datum des Sonderurlaubs, den Grund sowie gegebenenfalls erforderliche Nachweise enthalten. Der Arbeitgeber prüft dann den Antrag und entscheidet über die Gewährung des Sonderurlaubs.

In der Regel wird Sonderurlaub unbezahlt gewährt, es sei denn, es gibt abweichende Regelungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. In einigen Fällen können Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder im Todesfall eines nahen Angehörigen. Es ist ratsam, die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu prüfen.


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