Sonn- und Feiertage in Deutschland: Was ist erlaubt?

Für Sonn- und Feiertage gilt in Deutschland besonderer Schutz. Damit Anwohner und Nachbarn nicht durch Lärmbelästigung gestört werden, gibt es gewisse Regeln.

Sonn- und Feiertage Lärmbelästigung

Offizielle Feiertage und Sonntage dienen in Deutschland ganztägig als Ruhetage. Um Lärmbelästigung und Ruhestörung zu vermeiden, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, welchen Tätigkeiten sie an Sonn- und Feiertagen nachgehen können und was erlaubt ist.

Sonn- und Feiertage: Das sagt die Gesetzeslage

Welche Tage als gesetzliche Feiertage oder stille Tage dienen und wie Sonn- und Feiertage zu schützen sind, regeln die Sonn- und Feiertagsgesetze der jeweiligen Bundesländer. So hält in Bayern beispielsweise das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage fest, welche Feiertage im gesamten Staatsgebiet und welche nur in gewissen Städten gelten. In Hessen sind die Regelungen im Hessischen Feiertagsgesetz festgehalten, in Baden-Württemberg gilt das dortige Gesetz über die Sonn- und Feiertage.

Tätigkeiten in Haus und Garten an Ruhetagen – was erlaubt ist

Innerhalb der eigenen vier Wände können Sie grundsätzlich jeder Tätigkeit nachgehen, durch die Ihre Nachbarn nicht gestört werden. Wäschewaschen, Putzen oder sogar Streichen sollte möglich sein, da diese Tätigkeiten keinen oder kaum merklichen Lärm verursachen.

Auch in Ihrem Garten können Sie aktiv werden: Unkraut zupfen oder Blumen gießen sind kein Problem. Auch können Sie gemeinsam mit Freunden oder Familie im Garten zusammensitzen – wichtig ist hierbei nur die Geräuschkulisse, denn Ihre Nachbarn dürfen sich nicht durch ihre Aktivitäten gestört fühlen.

Was zählt als Ruhestörung und Lärmbelästigung?

Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten und Aktivitäten verboten, die die Ruhe des Tages stören. Ob eine Tätigkeit als störend empfunden werden kann, wird also maßgeblich durch den dadurch entstehenden Lärm beeinflusst. Da die Störung durch beispielsweise Musik sehr subjektiv wahrgenommen wird, gibt es Regelungen in Form von DIN-Normen für die Lautstärke. Diese Regelungen gelten auch außerhalb von Sonn- und Feiertagen, wobei die Ruhe an diesen Tagen besonders schützenswert ist.

So sind folgende Tätigkeiten und Aktivitäten an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen:

  • Laute Gartenarbeiten, wie Rasen mähen oder elektrisches Hecken schneiden
  • Renovierungsarbeiten und sonstige lärmerzeugende Arbeiten in Haus oder Wohnung
  • Auto waschen oder aussaugen
  • Laute Musik und Partys

Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern variieren können. Zudem sind stille Feiertage besonders zu schützen, weshalb hier auf Arbeiten jeglicher Art verzichtet werden sollte.


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