Arbeitsrecht

3 AZR 879/16

Aktenzeichen  3 AZR 879/16

Datum:
26.1.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR879.16.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Koblenz, 16. Februar 2016, Az: 11 Ca 3216/15, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 4. November 2016, Az: 1 Sa 121/16, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2016 – 1 Sa 121/16 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
2
        
    Zwanziger    
        
    Spinner    
        
    Roloff    
        
        
        
    Bindl    
        
    Siebels    
        
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen