Arbeitsrecht

4 AZR 501/15

Aktenzeichen  4 AZR 501/15

Datum:
24.8.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:240816.U.4AZR501.15.0
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Kassel, 28. Oktober 2014, Az: 6 Ca 220/14, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. Juni 2015, Az: 18 Sa 96/15, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 – 18 Sa 96/15 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Eylert    
        
    Creutzfeldt    
        
    Rinck    
        
        
        
    Bredendiek    
        
    Dierßen    
        
        

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