Arbeitsrecht

5 AZR 386/20

Aktenzeichen  5 AZR 386/20

Datum:
24.6.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR386.20.0
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Dresden, 2. November 2018, Az: 10 Ca 2857/17, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 20. Mai 2020, Az: 9 Sa 399/18, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2020 – 9 Sa 399/18 – teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage für die Zeit vom 1. Februar 2013 bis einschließlich 13. Dezember 2016 abgewiesen hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 385/20 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Linck    
        
        
    Berger    
        
    Volk    
        
        
        
        
    Teichfuß    
        
    Zimmer    
        
        


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