Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit