Arbeitsrecht

6 AZR 498/11

Aktenzeichen  6 AZR 498/11

Datum:
13.12.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Stuttgart, 24. September 2010, Az: 18 Ca 482/10, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 12. Mai 2011, Az: 21 Sa 119/10, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 – 21 Sa 119/10 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 – 18 Ca 482/10 – wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    Schäferkord    
        
    Reiner Koch     
        
        

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