Arbeitsrecht

6 AZR 835/11

Aktenzeichen  6 AZR 835/11

Datum:
16.5.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Bautzen, 20. Oktober 2010, Az: 1 Ca 1065/10, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 21. September 2011, Az: 2 Sa 715/10, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 – 2 Sa 715/10 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 – 1 Ca 1065/10 – wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    M. Jostes    
        
    Lauth    
        
        

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