Arbeitsrecht

Haushaltsbefristung – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  7 AZR 500/09

Datum:
18.5.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Spruchkörper:
7. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Stendal, 6. August 2008, Az: 4 Ca 71/08, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, 17. April 2009, Az: 9 Sa 403/08, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 – 9 Sa 403/08 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 – 4 Ca 71/08 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
        
    Linsenmaier    
        
    Gräfl    
        
    Schmidt    
        
        
        
        
        
        
        
        

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