Arbeitsrecht

Vermögenszuordnung; Bescheid bei vorheriger Einigung; Revisionszulassung

Aktenzeichen  3 B 3/12, 3 B 3/12 (3 C 12/12)

Datum:
12.3.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 2 Abs 1 S 6 VZOG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend VG Greifswald, 13. Oktober 2011, Az: 6 A 3972/04, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG eine vollständige Einigung über einen konkreten Vermögensgegenstand voraussetzt oder ob die Vorschrift auch anwendbar ist, soweit die Beteiligten sich über Grundsätze einigen, nach denen eine bestimmte Gruppe von Vermögensgegenständen – hier: das ehemalige preußische land- und forstwirtschaftlich genutzte Vermögen – zugeordnet werden soll.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen