Nichtannahmebeschluss: Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung des Wiederbestellungsanspruchs gem § 48b BNotO in Widerspruch zu Art 3 Abs 2 GG – Verfassungskonforme Auslegung des § 6 BNotO fordert angemessene Berücksichtigung einer früheren Notartätigkeit bei Auswahlentscheidung – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität
Personensorgeverfahren in Berlin: Vormundschaft über minderjährigen unbegleiteten Flüchtling; Beteiligung des Jugendamts; Beschwerdeberechtigung des zuständigen Jugendamtes