Markenbeschwerdeverfahren – „NETBOX/webbox“ – Kostenentscheidung – zum Grundsatz der Kostentragung und der Auferlegung zu Lasten einer Partei – geringe Aussicht auf Erfolg der Beschwerde – Spielraum zur argumentativen Verbesserung der Rechtsposition – Rücknahme der Beschwerde zwölf Tage vor mündlicher Verhandlung – kein sorgfaltswidriges Verhalten
Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate – knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich – jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener Rechtsbehelfe (§§ 202 S 2 SGG, 198 ff GVG – Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)