(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.07.2012 II R 15/11 – Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.07.2012 II R 15/11 – Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.07.2012 II R 15/11 – Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.07.2012 II R 15/11 – Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten – Ausscheiden des verstorbenen Personengesellschafters gegen Abfindung an den Erben)
Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs 2 S 1 BWahlG idF vom 17.03.2008 (Erfordernis eines früheren dreimonatigen Aufenthalts im Bundesgebiet für aktive Wahlberechtigung Auslandsdeutscher) – jedoch keine Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009 – Anforderungen an die Einschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl gem § 38 Abs 1 S 1 GG – Sicherung der Kommunikationsfunktion der Wahl als möglicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierung im aktiven Wahlrecht – § 12 Abs 2 S 1 BWahlG zur Sicherung der Kommunikationsfunktion jedoch nicht geeignet – Abweichende Meinung: Senatsentscheidung als überraschende Abweichung von bisheriger stRspr – Mindestmaß an realer Verbindung zu Bundesrepublik als Rechtfertigung der Erforderlichkeit des Voraufenthalts – Verantwortungszusammenhang statt Kommunikationszusammenhang grundlegend für Sinn demokratischer Wahlen – Dilemma der gesetzlichen Typisierungsansätze – Kommunikationszusammenhang als konsistente Rechtfertigung von Wahlrechtsbeschränkungen ungeeignet, historischer Zusammenhang mit Senatsentscheidung zu Ausländerwahlrecht