Markenbeschwerdeverfahren – „Polo Club am Meer (Wort-Bild-Marke)/BEVERLY HILLS POLO CLUB (Wort-Bild-Marke, Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr vor dem Hintergrund der Markenusurpation/selbständig kennzeichnenden Stellung – Kostenentscheidung: keine Kostenauferlegung
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen ehrkränkender Äußerungen in einem anderen Gerichtsverfahren und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof und Anhängigkeit einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht
Abwicklung der Aktiengesellschaft: Haftung des abberufenen Abwicklers für unterlassenen Hinweis auf eine dringende oder wichtige Angelegenheit der Gesellschaft