Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis:, Überlagerung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 6 AufenthG durch ein später erlassenes, länger befristetes, bestandskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG auf Grund einer Ausweisung
Staatshaftung in Brandenburg: Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Verjährungsregelungen; Auswirkungen eines auf Schadensersatz gerichteten Antrags bei der zuständigen Behörde auf den Lauf der Verjährungsfrist; Wegfall der Wirkungen einer Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung