Markenbeschwerdeverfahren – „Panprazol/PANTOZOL“ – eingeschränkter Schutzumfang der Widerspruchsmarke aufgrund Annäherung an eine einschlägige warenbeschreibende Angabe – keine Erweiterung des Schutzumfangs im Verhältnis zu jüngeren Marken, die sich an dieselbe Sachangabe annähern – kein Annäherungsmonopol – beim Markenvergleich wird den Faktoren mehr kennzeichnendes Gewicht beigemessen, welche die schutzbegründende Eigenart der Marke ausmachen, die sich aus den Abweichungen gegenüber der Sachangabe ergeben – keine Verwechslungsgefahr
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der Grundlage von § 1 Abs 3 S 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach der Zulassungsinhaber eines Kraftfahrzeuges als Rundfunkteilnehmer für das dort eingebaute Rundfunkempfangsgerät
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß – hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro