IT- und Medienrecht

Wiederholung einer eA: Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu dulden

Aktenzeichen  1 BvR 2509/10

Datum:
16.3.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§§ 1600ff BGB
§ 1592 Nr 2 BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 372a Abs 1 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Hamm, 25. August 2010, Az: 12 UF 129/10, Beschlussvorgehend AG Gelsenkirchen, 2. Juni 2010, Az: 24 F 484/09, Zwischenbeschlussvorgehend BVerfG, 7. Oktober 2010, Az: 1 BvR 2509/10, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 7. September 2011, Az: 1 BvR 2509/10, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.


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