Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten
Patentbeschwerdeverfahren – Rechtspersönlichkeit der Anmelderin ist nach formwechselnder Umwandlung unverändert – Anmelderin hat als bisher Beteiligte zulässig Beschwerde eingelegt und bleibt auch nach späterer Umschreibung des Registers auf den Rechtsnachfolger am Verfahren beteiligt – entsprechende Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO im Anmeldebeschwerdeverfahren
Bindung des Insolvenzverwalters: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung