§ 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig – Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfen gem Art 104b GG – Akzessorietät der Erhebungsbefugnisse des Bundesrechnungshofs entsprechend den Verwaltungskompetenzen der Bundesverwaltung – Voraussetzungen für Erhebungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Landesbehörden bzw Kommunen
Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung
Patentbeschwerdeverfahren – „System und Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung von Zubehör, Hilfs- und/oder Betriebsstoffen für technische Geräte“ – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlender vorheriger Beanstandung der Mängel
Ablehnung des Erlasses einer eA: Nachteile bei verzögerter Fertigstellung der sog „Ethylenpipeline Süd“ überwiegen die lediglich wirtschaftliche, entschädigungsfähige Beeinträchtigung der Nutzbarkeit landwirtschaftlicher und vom Bau der Pipeline betroffenen Grundstücke – Zu den Anforderungen an die Darlegung eines schweren Nachteils bei einem Antrag auf Erlass einer eA gem § 32 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherungen der Rentner aus Leistungen (Direktversicherungen), soweit diese ursprünglich vom Arbeitgeber abgeschlossen und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenleistungen des versicherten Arbeitnehmers finanziert wurden – insb im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG zulässige Typisierung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit – hier: Widerspruch gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bzgl Leistungen für Unterkunftskosten – unzutreffende fachgerichtliche Annahme, dass der Widerspruch allein einfach Tatsachenfragen betreffe