Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung – drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner – Folgenabwägung
Unterbringungsverfahren: Gehörsverletzung bei Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger und unterbliebener Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen vor der Anhörung
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung