Prozesskostenhilfe, Beabsichtigte Klage gegen das DPMA auf Feststellung bestimmter Inhalte von Normen des VGG, Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Subsidiarität der Feststellungsklage, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung bei Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG
Prozesskostenhilfe, Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Antrag auf Herausgabe der Durchwahlnummern von Sachbearbeitern des DPMA, Mindestanforderungen an IFGrelevanten, Antrag, Kein materieller Anspruch auf Herausgabe nach dem IFG