Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unbegründete, lediglich politische Polemik beinhaltende Verfassungsbeschwerde – Androhung einer Missbrauchsgebühr