Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
Markenbeschwerdeverfahren – „Pappo/PAGO (IR-Marke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – eine evtl. Bekanntheit der Widerspruchsmarke für Fruchtsäfte in Österreich genügt nicht zur Bejahung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft im Inland
Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Erkennbarkeit des Anfechtungsziels; spätere Heilung fehlender Eingrenzung der Positionen; hinreichende Bezeichnung der Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung