Markenbeschwerdeverfahren – „COUVERT/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu 1])/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu 2])“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise schriftbildliche Verwechslungsgefahr
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen)