Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
keine Vertagung mangels erheblichen Grundes, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, Grundsteuer, Anfechtungsklage verbunden mit Antrag auf Beseitigung unmittelbarer Vollzugsfolgen, keine Verfristung, keine Verwirkung, Klage gegen Pfändungs- und Überweisungsverfügung, Wirksamkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung, begehrte Erstattung des eingezogenen Teilbetrags, Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, Zustellung von Steuerbescheiden und Mahnungen mit einfachem Brief genügen, sich wiederholende jährliche öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer, fehlende Zustellung der Pfändungs- und Verweisungsverfügung an Kläger als Steuerschuldner unschädlich, keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Grundsteuererhebung, materielle Einwendungen gegen zu vollstreckenden Anspruch nur eingeschränkt möglich, individuelle Bewertung des Grundstücks durch Finanzamt, nachfolgender einheitlicher Hebesatz durch Gemeinde
Zuwendungsrecht, Berücksichtigung von Auslandsumsätzen, hier in der Schweiz (abgelehnt), Europäisches Beihilferecht, Grundfreiheiten, Dienstleistungsfreiheit