Markenbeschwerdeverfahren – „xFORCE (Wort-Bild-Marke)/FOUR X (Unionswortmarke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten und der Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten