(Markenbeschwerdeverfahren – „Visora Werte bewahren. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)/Visora (Werktitel)“ – zu den Voraussetzungen des Werktitelschutzes eines Computerprogramms und den damit verbundenen Dienstleistungen – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „KL (Wort-Bild-Marke)/KL (Wort-Bild-Marke)“ – vorsorgliche erhobene Einrede mangelnder Benutzung – Wirksamkeit – rechtserhaltenden Benutzung durch einen Lizenznehmer – eingereichte Glaubhaftmachungsmittel weisen rechtserhaltende Benutzung nicht nach – keine berechtigten Gründe für eine Nichtbenutzung