Erfolgloses einstweiliges Verfügungsverfahren – Keine Verpflichtung der Leitung eines Studentenwerkes, eine mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossene, nachwirkende Dienstvereinbarung weiter durchzuführen
Kostenerinnerung in einer asylrechtlichen Streitigkeit: Gegenstandswert für gerichtliches Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO richtet sich nach zugrundeliegendem Erkenntnisverfahren