Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Betreiben einer Bremsanlage eines Fahrzeugs“ – Einreichung einer Beschwerde durch zwei Beteiligte bei Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – keine Zuordnung möglich – Beschwerde gilt für den im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle aufgeführten Beteiligten als wirksam erhoben
Markenbeschwerdeverfahren – „loop LUXURY ON OUR PLANET (Wort-Bild-Marke)/JOOP“ – Einrede mangelnder Benutzung – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr – keine Gefahr ungerechtfertigter Ausnutzung einer bekannten Marke
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14 – Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG)