Verlagerung von Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung gem § 3 Abs 4 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (juris: KiFöG ST) bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsgemäß – Kommunalverfassungsbeschwerde zwar zulässig, insb nicht gem Art 93 Abs 1 Nr 4b GG, § 91 BVerfGG subsidiär, aber nach Maßgabe der Gründe unbegründet
Einstellung eines Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des MaßstG sowie des FinAusglG 2005 zum Länderfinanzausgleich und zu Bundesergänzungszuweisungen nach Antragsrücknahme