Versorgungsausgleich: Befreiende Wirkung der Leistung des Versorgungsträgers an die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person bei Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung; Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Frage des Einsatzzeitpunkts der Versorgungsleistung
(Markenbeschwerdeverfahren – „O2 Flow (Wort-Bild-Marke)/flow/flowconsultinggmbh (Unternehmenskennzeichen)“ – Einrede mangelnder Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung durch selbständig kennzeichnende Stellung des Markenbestandteils „flow“)