ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei vollstationärer Pflege, Ziffer 6.12.2 BEV-RiPfl als Anspruchsgrundlage für die Gewährung ergänzender Beihilfe, gekürzte Versorgungsbezüge aufgrund eines zu leistenden Versorgungsausgleichs, Abzug des Versorgungsausgleichs von den Bruttobezügen bei der Berechnung der Einnahmen im Sinne der Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 BEV-RiPfl, § 57 BeamtVG als Kürzungsvorschrift im Sinne von Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 HS 1 BEV-RiPfl
(Verhältnis von kommunalaufsichtlichem Beanstandungsverfahren und Klage einer Vertrauensperson; Prüfungskompetenz des Gemeinderates nach EBBG TH § 14 Abs 4; Rechtsfolge der Verletzung des Rederechts der Vertrauensperson)