Ablehnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitserwägungen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) – Rücknahme der Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke nicht aufgrund eines Einlenkens des Gesetzgebers
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Pflicht zur Unterlassung einer Bildberichterstattung – hier: Prozessberichterstattung unter Abbildung des prominenten Angeklagten auf dem Weg zu seiner Verteidigerin – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unterlassungspflicht bzgl Bildberichterstattung über Prominenten in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation (Gespräch mit Verteidiger in einem Innenhof auf Privatgrund) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
(Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung – Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung – Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)