Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Würdigung einer Beihilfehandlung als besonders schwerer Fall; Einkommenssteuerpflicht als besonderes persönliches Merkmal
Strafverfahren wegen Untreue: Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer; Einrichten einer „schwarzen Kasse“ durch ein Mitglied des Zentralvorstandes einer Aktiengesellschaft
(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – „Bekämpfen von Feldmäusen“ –Vereinbarkeit von § 2 Nr. 3 GebrMG mit Art. 3 und 14 GG – zur Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle)