Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren