(Krankenversicherung – zahnärztliche Behandlung – Anspruch auf zahnimplantologische Leistungen – nur bei einer aus human- und zahnmedizinischen Bestandteilen bestehenden Gesamtbehandlung – kein Verstoß gegen Art 3 GG)
Krankenversicherung – Krankenhausvergütung – Kodierung – OPS 2016 Nr 8-98f („Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung“) – Betrieb einer Blutbank – kein Erfordernis einer transfusionsmedizinischen Expertise
einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Beschulung an der Web-Individual-Schule, B., Asperger-Autismus, Schulpflicht, bestehende, Systemversagen der Schule, bejaht, Schulbegleiter, Ausfallbürgschaft des Jugendhilfeträgers, Gesamtbedarf, Deckung nicht möglich, Teilbedarf, Schulbesuchsunfähigkeit, Kernbereich schulischen Handelns, Vereitelung sozialer Teilhabe durch Gewährung von Teil-Eingliederungshilfe, Vorwegnahme der Hauptsache
einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Beschulung an der Web-Individual-Schule, B., Asperger-Autismus, Schulpflicht, bestehende, Systemversagen der Schule, bejaht, Schulbegleiter, Ausfallbürgschaft des Jugendhilfeträgers, Gesamtbedarf, Deckung nicht möglich, Teilbedarf, Schulbesuchsunfähigkeit, Kernbereich schulischen Handelns, Vereitelung sozialer Teilhabe durch Gewährung von Teil-Eingliederungshilfe, Vorwegnahme der Hauptsache